Nutzungsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER WEBSITE B2B SIMONE PERELE SA

Die B2B-Website von SIMONE PERELE SA www.b2bsimoneperele.fr ist Geschäftskunden vorbehalten. Mit dem Besuch dieser Website erklärt der Nutzer zwangsläufig sein volles Einverständnis mit den unten aufgeführten Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Der Nutzer akzeptiert die für das Internet geltenden ethischen Grundsätze sowie die geltenden Gesetze und Vorschriften. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen sind Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf dem Markt des Käufers gelten. In keinem Fall können Sie diese ersetzen.



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SIMONE PERELE SASitz: 8 rue fournier 92110 CLICHY SIRET-Nr. (Eintrag im frz. Handelsregister): 622 041 713 00117 Host der Website:BCi Soft -87 rue du Maréchal Joffre – 72110 BONNETABLE


Vertragsabschluss/-änderung Der Kaufvertrag kommt ohne ausdrückliche Annahmeerklärung des Verkäufers zustande, wenn dieser nicht den Auftrag innerhalb von 20 Arbeitstagen ablehnt. Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand (auch für Scheckklagen) ist 40477 Düsseldorf. Lieferung, Versicherung, Nachlieferungsfrist Lieferung erfolgt ab Werk. Der Mindestbestellwert beträgt 150 Euro netto. Versandkosten trägt der Käufer. Der Verkäufer versichert die Sendung auf Kosten des Käufers. Nach Ablauf der Lieferungsfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von der Dauer der Lieferungsfrist, längstens jedoch von 12 Tagen in Lauf gesetzt. Will der Käufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung beanspruchen oder vom Vertrag zurücktreten, so muss er dem Verkäufer eine Nachlieferungsfrist von 4 Wochen setzen mit der Androhung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie solchen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Lieferungsfrist bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 5 Wochen zuzüglich Nachlieferungsfrist verlängert, wenn der anderen Partei unverzüglich Kenntnis von dem Grund der Behinderung gegeben wird. Schadensersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen. Gewährleistung Für mangelhafte Ware leistet der Verkäufer zunächst Gewähr durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Schlägt diese Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Handelsübliche oder geringe technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Größe, Ausrüstung oder Dessin gelten nicht als Mangel. Bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit insbesondere nur geringfügigen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich beim Verkäufer angezeigt worden sind. Zur Fristwahrung genügt rechtzeitige Absendung. Der Käufer muss sämtliche Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährleistung, insbesondere den Mangel selbst, den Zeitpunkt seiner Feststellung und die Rechtzeitigkeit der Rüge beweisen. Wählt der Käufer wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch zu. Wählt er stattdessen Schadensersatz beschränkt sich dieser auf die Differenz zwischen Kaufpreis und mangelhafter Ware, es sei denn, der Verkäufer hätte die Vertragsverletzung arglistig verursacht. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Dies gilt nicht, wenn der Käufer den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung des Verkäufers, nicht jedoch sonstige öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung. Garantien erhält der Käufer nicht. Zahlung Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung ausgestellt. Rechnungen sind zahlbar: 1. innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 4 % Eilskonto oder 2. innerhalb 30 Tagen mit 2,25 % Skonto oder 3. innerhalb 60 Tagen netto. Bei Zahlung mit Scheck, sofern dessen Annahme vereinbart wurde, gilt die Zahlung geleistet, wenn die Urkunden bezahlt worden sind. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf entfallenen Verzugszinsen und Kosten verwendet. Zahlungen gelten am Tag des Eingangs des Schecks bzw. am Vortrag der Gutschrift der Überweisung auf dem Konto des Verkäufers erfolgt. Zahlungsverzug Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über Basiszins berechnet. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen und Kosten ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers kann der Verkäufer für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungsziels bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen oder vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Zahlungsweise Zahlungen sind ausschließlich auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten zu leisten. Aufrechnungen mit bestrittenen Gegenforderungen und Zurückhaltung fälliger Rechnungsbeträge (auch bei Mängelrügen) sind unzulässig, solange der Verkäufer nicht seine Zahlungen eingestellt hat. Sonstige Abzüge (z. B. Porto) sind unzulässig. Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus Warenlieferungen aus der gesamten Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen und Schadensersatz Eigentum des Verkäufers. Er bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen in laufende Rechnungen aufgenommen, saldiert und anerkannt sind. Sofern in die Geschäftsabwicklung eine zentralregulierende Stelle eingeschaltet ist, die das Delkredere übernimmt, überträgt der Verkäufer das Eigentum bei Versendung der Ware an diese mit der aufschiebenden Bedingung der Zahlung durch diese. Der Käufer wird erst durch Zahlung frei. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt und nicht mehr, wenn sich seine Vermögensverhältnisse nachhaltig verschlechtern. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignung der Ware ist unzulässig. Der Käufer muss den Verkäufer von Zugriffen Dritter auf die Ware unverzüglich unterrichten. Nimmt der Verkäufer in Ausübung dieses Eigentumsvorbehalts Ware zurück, liegt darin nur bei ausdrücklicher Erklärung ein Vertragsrücktritt. Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Ware durch freihändigen Verkauf befriedigen. Der Käufer verwahrt die Ware für den Verkäufer unentgeltlich und versichert sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Wasser, Diebstahl in gebräuchlichem Umfang. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche gegen Versicherer oder sonstige Ersatzpflicht, an den Verkäufer in Höhe des Rechnungswertes ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Übersteigt der Wert aus diesem Eigentumsvorbehalt sämtliche Förderungen des Verkäufers um mehr als 10 % muss der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten seiner Wahl freigeben.

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